Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW)

Der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) ist der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband privater Geld- und Wertdienstleister in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen und die Sicherstellung ordnungsgemäßer Geld- und Wertdienstleistungen gemäß BDGW-Sicherheitsstandard sowie berufsgenossen-schaftlicher Regelwerke. Darüber hinaus setzt sie sich intensiv für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der 10.000 Beschäftigten in der Branche ein.
Die BDGW vertritt 44 ordentliche und 32 außerordentliche Mitgliedsunternehmen. Bundesweit gibt es circa 60 operativ tätige Unternehmen, die mit Spezialgeldtransportfahrzeugen und in Cash-Centern Geld- und Wertdienstleistungen anbieten. Jährlich finden 16,6 Millionen Transportvorgänge statt. Täglich werden Bargeldvolumina im Auftrage des Einzelhandels und der Kreditwirtschaft in einer Größenordnung von ca. 3 Milliarden Euro transportiert und bearbeitet. Die Geld- und Wertdienstleister der BDGW tragen somit entscheidend zu einer reibungslosen Bargeldversorgung der deutschen Volkswirtschaft bei. Der Marktanteil der Verbandsmitglieder liegt gemessen am Umsatz von 500 Millionen Euro bei circa 70 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern sind drei ordentliche BDGW-Mitgliedsunternehmen tätig. Die Interessen der BDGW und ihrer Mitglieder werden im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft in Mecklenburg Vorpommern durch Herrn Grünholz, Geschäftsführer des BDGW-Mitgliedsuntermehmen MST Sicherheitstransportgesellschaft Mecklenburg mbH, Wittenförden wahrgenommen.
Unter Federführung und tatkräftiger Unterstützung des früheren Präsidenten des Landeskriminalamtes Herrn Professor Ingmar Weitemeyer fand die einzige und vielbeachtete bundesweite Konferenz des Bundeskriminalamtes vom 5.-8. Juni 2001 in Schwerin zur "Euro-Bargeldeinführung" statt.
Mecklenburg-Vorpommern war der Vorreiter bei Kooperationsvereinbarungen zwischen den Innenbehörden und dem BDWS und den damals unter dem Dach des BDWS zugeordneten Geld-und Wertdienstleistern. Die erste Kooperationsvereinbarung auf Bundesebene wurde am 3. Mai 2000 zwischen dem damaligen Innenminister und dem Vorsitzenden der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, Walter Tauchmann, unterzeichnet. Damit wurde ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten in Deutschland begonnen. Auf der Grundlage der Landesvereinbarung wurden mit den Polizeidirektionen in Anklam, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund lokale Vereinbarungen abgeschlossen. Seit 10 Jahren zeichnet sich die Zusammenarbeit der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern mit den Innenbehörden und anderen Institutionen im Bereich Kriminalprävention besonders aus.
Die Innenministerkonferenz hat in der Fortschreibung 2008/2009 des Programms "Innere Sicherheit" deutlich gemacht, dass die Wach- und Sicherheitsdienstleister Bestandteil der Sicherheitsarchitektur sind. Die Polizei, so die Innenminister-konferenz, arbeitet konstruktiv mit ihnen zusammen, soweit insbesondere polizeitaktische und rechtliche Hinderungsgründe nicht bestehen. Dafür sind die Seriosität, die fachliche Qualifikation und das Vorhandensein angemessener Ressourcen bei den Sicherheitsdienstleistern Vorraussetzung. Mecklenburg-Vorpommern ist damit Vorreiter einer Entwicklung, die 10 Jahre später durch die IMK anerkannt wird.
Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS)

Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) ist der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband privater Sicherheitsunternehmen in Deutschland. Seine Hauptaufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen. Darüber hinaus setzt sich der BDWS intensiv für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der 170.000 Beschäftigten in der Branche ein.
Der BDWS vertritt 828 Mitgliedsunternehmen. Bundesweit gibt es ca. 4.000 Unternehmen. Der Marktanteil der Verbandsmitglieder liegt gemessen am Umsatz bei ca. 80 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern sind in 70 Sicherheitsunternehmen rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Auf die Landesgruppe des BDWS entfallen 19 Mitglieder, die ca. 2.200 Mitarbeiter beschäftigen. Vorsitzender der Landesgruppe ist Jörg-Peter Althaus.
Mecklenburg-Vorpommern war der Vorreiter bei Kooperationsvereinbarungen zwischen den Innenbehörden und dem BDWS. Die erste Kooperationsvereinbarung auf Bundesebene wurde am 03. Mai 2000 zwischen dem damaligen Innenminister und dem Vorsitzenden der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, Walter Tauchmann, unterzeichnet. Damit wurde ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten in Deutschland begonnen. Auf der Grundlage der Landesvereinbarung wurden mit den Polizeidirektionen in Anklam, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund lokale Vereinbarungen abgeschlossen. Seit 10 Jahren zeichnet sich die Zusammenarbeit der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern mit den Innenbehörden und anderen Institutionen im Bereich Kriminalprävention besonders aus.
Die Innenministerkonferenz hat in der Fortschreibung 2008/2009 des Programms "Innere Sicherheit" deutlich gemacht, dass die Wach- und Sicherheitsdienstleister Bestandteil der Sicherheitsarchitektur sind. Die Polizei, so die Innenminister-konferenz, arbeitet konstruktiv mit ihnen zusammen, soweit insbesondere polizeitaktische und rechtliche Hinderungsgründe nicht bestehen. Dafür sind die Seriosität, die fachliche Qualifikation und das Vorhandensein angemessener Ressourcen bei den Sicherheitsdienstleistern Vorraussetzung. Mecklenburg-Vorpommern ist damit Vorreiter einer Entwicklung, die 10 Jahre später durch die IMK anerkannt wird.




